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   VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 CE 13.236   

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https://dejure.org/2013,3921
VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 CE 13.236 (https://dejure.org/2013,3921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2013 - 15 CE 13.236 (https://dejure.org/2013,3921)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2013 - 15 CE 13.236 (https://dejure.org/2013,3921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Eigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Nutzung seines Buchgrundstücks durch Dritte; Vorrang privatrechtlicher Ansprüche innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 1004
    Anspruch des Eigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Nutzung seines Buchgrundstücks durch Dritte; Vorrang privatrechtlicher Ansprüche innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine öff.-rechtlichen Abwehransprüche innerhalb der WEG!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche innerhalb der Gemeinschaft! (IMR 2013, 247)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 CE 13.236
    Das Verwaltungsgericht orientiert sich am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1998 (4 C 3/97 - NVwZ 1998, 954).
  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 1 B 97.1352

    Baugenehmigung für Bolzplatz, Ergänzungsgenehmigung für Ballfanggitter,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 CE 13.236
    Das Urteil vom 25.11.2002 (1 B 97.1352 - BayVBl 2003, 370) möchte davon eine Ausnahme machen, wenn für die zu bebauende Teilfläche eines Grundstücks eine Bebauungsplanfestsetzung gilt, auf deren Grundlage eine Enteignung dieser Fläche in Betracht kommt.
  • VGH Bayern, 06.06.2005 - 25 ZB 04.924

    Vermietete Lagerhalle; Brandschutz; Baugenehmigung des Mieters; Klage des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 CE 13.236
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2005 (25 ZB 04.924 - BayVBl 2005, 693) bestätigt im Gegenteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts unter dem weiteren - in der Beschwerdebegründung nur noch gestreiftem - Gesichtspunkt, dass öffentlich-rechtliche nachbarrechtliche Ansprüche grundsätzlich nur gegenüber einem anderen (Buch-)Grundstück in Frage kommen können.
  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der

    Für diesen Fall ist in der zivilrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Wohnungseigentümer bei einer unzulässigen störenden Nutzung des Wohnungs- oder Teileigentums eines anderen Miteigentümers etwa durch dessen Mieter nicht auf den im Verfahren nach § 43 WEG durchsetzbaren Anspruch aus § 15 Abs. 3 WEG gegen den Miteigentümer beschränkt ist, sondern gemäß § 1004 Abs. 1 BGB auch auf dem ordentlichen Rechtsweg unmittelbar gegen den Mieter vorgehen kann (vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris Rn. 18 ff.; BVerwG, U.v. 5.5.1988 - 4 C 20/85 - juris; BVerwG, U.v. 14.10.1988 - 4 C 1/86 - juris; BVerfG, B.v. 7.2.2007 - 1 BvR 2304/05 - juris; OVG RP, U.v. 26.2.2019 - 8 A 11076/18.OVG - juris; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 9 CE 17.1362 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 CE 13.236 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 22.5.2017 - M 8 K 17.565 - juris; VG Berlin, U.v. 28.5.2019 - 19 K 12/16 - beck-online; vgl. zur Rechtsprechung der Zivilgerichte auch LG München I, B.v. 15.1.2015 - 1 S 1401/17 WEG - juris Rn. 20; BGH, U.v. 10.7.2015 - V ZR 194/15 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 15 C 13.2483

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Nutzungsuntersagungsverfügung; Wohnnutzung im

    Es steht im Eigentum der Beigeladenen, die ein bauaufsichtliches Einschreiten beantragt hatten (vgl. hierzu Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg v. 14.6.2013 Az. Au 4 K 12.1628; Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg v. 10.1.2013 Az. Au 4 E 12.1630, nachgehend BayVGH, B.v. 8.3.2013 Az. 15 CE 13.236).
  • VG Augsburg, 14.06.2013 - Au 4 K 12.1628

    Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten des Eigentümers gegen Nutzung seines

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 2013 (Az. 15 CE 13.236) zurückgewiesen.
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